Hallo liebe Mitglieder, Freunde und Besucher des ASV Bauschheims.
Die Aussengastronomie am Vereinsheim ist wieder geöfnet.
Wir freuen uns Sie wieder mit Speisen und Getränken verwöhnen zu dürfen.
Der Wirtschaftsausschuss.
Liebe Besucher m/w/d,
Danke
Der Vorstand.
Wir werden sie im Bereich „Aktuelles“ auf dem Laufenden halten.
Bleiben Sie gesund.
Halten Sie sich bitte weiterhin an die Hygieneregeln des Bundesministeriums für Gesundheit.
Halten Sie Abstand. Halten Sie, wo immer möglich, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen. Dies gilt ganz besonders, wenn diese Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen oder Fieber haben.Achten Sie auf Hygiene beim Husten und Niesen Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer.
Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind Wenn Sie Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion wie Husten, Schnupfen oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Reduzieren Sie direkte Kontakte. Lassen Sie sich, wenn notwendig, telefonisch ärztlich beraten.
Vermeiden Sie Berührungen Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden.Waschen Sie im Alltag regelmäßig Ihre Hände Waschen Sie sich mindestens 20 Sekunden Ihre Hände mit Wasser und Seife.
Achten Sie auf Hygiene beim Husten und Niesen Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer.
Halten Sie die Hände vom Gesicht fern Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
Waschen Sie im Alltag regelmäßig Ihre Hände Waschen Sie sich mindestens 20 Sekunden Ihre Hände mit Wasser und Seife.
Tragen Sie gegebenenfalls eine Mund-Nasen-BedeckungBleiben Sie über die aktuellen Bestimmungen informiert. Ziehen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung dort an, wo es vorgeschrieben ist. Tragen Sie generell eine Maske, wenn Sie Krankheitszeichen haben und das Haus verlassen müssen und wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Der Vorstand.
Es freut sich das Bewirtungsteam.
An die Vereinsmitglieder m/w/d
Aufgrund der Corona Situation fallen unsere festen Jährlichen Termine (Feste) 2020 aus. Da an diesen Terminen viele unser Mitglieder einen großteil ihrer Arbeitsstunden ableisten, will der Vorstand hiermit auf die zusätzliche Termine der Arbeitseinsätze hinweisen. Diese finden Sie auf unserer Website unter Termine.
Der Vorstand.
Betreff: Angeln in Hessen zu Zeiten der COVID-19 Pandemie / Stand08.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, heute haben wir drei Punkte, über die wir sie informieren wollen. 1.Bereits in der Vergangenheit haben wir Sie mit unseren Informationen auf die rechtliche Lage beim Angeln in Bezug auf die Corona Beschränkungen hingewiesen. Leider werden diese nicht von allen Anglern eingehalten. Nach einem Gespräch mit den Behörden möchten wir sie nun explizit auf die Einhaltung der Regeln hinweisen. Wenn sie dies nicht flächendeckend schaffen, wird es Beschränkungen beim Angeln für alle geben. Die Kommunikation der Behörden war hier sehr deutlich.
Das bedeutet:
– Bei Begegnungen mit anderen Personen und Anglern ist unbedingt einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie an einem Gewässer mit 150 m Uferlänge 100 Personen stellen sollen. Markieren Sie die Standplätze, damit es zu keinen Diskussionen kommt.
– Verhaltensweisen, die dieses Abstandsgebot gefährden, beispielsweise gemeinsames Feiern, gemeinsames Angeln auf engem Raum, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl zu verbieten. Hier kam es in den vergangen Tagen zu vielen Verstößen.
– Sämtliche Vereinsaktivitäten, welche unter die rechtlichen Regelungen und Verbote fallen, sind zu unterlassen und keine noch bestehenden Rechtslücken auszunutzen.
– Bei einem Besuch von Teichanlagen mit höheren Besucherzahlen oder stärker frequentierten Gewässern sind weiterführend folgende Punkte zu beachten: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, zusammen mit Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder zusammen mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, gestattet. Wirksame und zulässige Regelungen der Teichbesitzer und Betreiber sind wünschenswert.
In den nächsten Tagen werden vermehrt Ordnungskräfte und in kleineren Gemeinden auch die Bürgermeister die Gewässer aufsuchen. Leisten Sie deren Anweisungen unbedingt Folge. Sonst wird es ein hessenweites Angelverbot geben.
Um Einhaltung wird gebeten der Vorstand.